Wie schreibe ich eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses richtig: Tipps und Tricks für Ihr Schreiben

Kündigung Arbeitsverhältnis Schritte Vorgehensweise

Hallo liebe LeserInnen!
Es ist nicht immer einfach, aber wenn es soweit ist, müssen wir uns mit dem Thema Kündigung auseinandersetzen. Wenn du aus deinem Arbeitsverhältnis aussteigen willst, dann musst du deinem Arbeitgeber eine Kündigung schreiben. In diesem Artikel zeige ich dir, wie du das am besten machst. Lass uns direkt loslegen!

Um eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu schreiben, solltest du zuerst einen Kündigungsbrief schreiben. Dazu musst du deine Kontaktdaten, die Kontaktdaten deines Arbeitgebers, das Datum und den Grund für die Kündigung angeben. Vergiss auch nicht, deine Unterschrift hinzuzufügen. Dann musst du dein Kündigungsschreiben an deinen Arbeitgeber senden und eine Kopie für deine Unterlagen aufbewahren.

Kündigungsschreiben verfassen: Muster & Vorlage

Du möchtest deinen Arbeitsvertrag kündigen? Dann solltest du auf jeden Fall ein formelles Kündigungsschreiben verfassen. Damit du eine Idee bekommst, wie ein solches Schreiben aussehen könnte, haben wir dir hier ein Muster & Vorlage zusammengestellt. Mit diesem kannst du dein Kündigungsschreiben anpassen und es an deinen Arbeitgeber schicken.

Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag vom …, ordentlich und fristgerecht, zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich bitte um Bestätigung des Erhalts der Kündigung schriftlich. Des Weiteren bitte ich Sie, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, das meine Leistungen und Fähigkeiten während meiner Tätigkeit widerspiegelt.

Ich danke Ihnen für die Zusammenarbeit und die Möglichkeit, in Ihrem Unternehmen zu arbeiten. Solltest du weitere Fragen haben, stehe ich dir gerne zur Verfügung.

Kündigung: So sorgst Du für eine fristgerechte Kündigung

Für eine fristgerechte Kündigung solltest Du auf jeden Fall darauf achten, dass Deine Kündigung schriftlich erfolgt und unterschrieben ist. Die Gründe für die Kündigung müssen nicht angegeben werden, aber es ist wichtig, dass im Kündigungsschreiben deutlich erkennbar ist, dass Du fristgerecht und ordentlich kündigst. Vergewissere Dich, dass Du den Kündigungstermin einhältst, um Probleme zu vermeiden. Es ist ratsam Dein Kündigungsschreiben mit einem Einschreiben zu versenden, um den Zugang zu belegen.

Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses – XX.XX.XXXX

XX.XXXX.

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich das zwischen der (Firmenname des Arbeitgebers) und mir bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht. Nach meiner Berechnung ist dies der XX.XX.XXXX. Ich bedanke mich für die schöne Zeit, die ich in Ihrem Unternehmen verbringen durfte. Der Job hat mir viele neue Erfahrungen gegeben und ich konnte mich weiterbilden. Ich schätze die Erfahrungen sehr, die ich in dieser Zeit machen konnte.

Ich bin gerne bereit, eine Abwicklungserklärung zu unterzeichnen, sowie alle anderen notwendigen Schritte zu erledigen, die für einen ordnungsgemäßen Abschluss des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind.

Mit freundlichen Grüßen,
(Name)

Gesundheit an erster Stelle: Kündigung aus gesundheitlichen Gründen

Wir alle wissen, dass Gesundheit unser wichtigstes Gut ist. Wenn du unter deiner Arbeit leidest, kann es ein Zeichen sein, dass es an der Zeit ist, eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen in Betracht zu ziehen. Egal ob es sich dabei um physische oder psychische Beschwerden handelt – du solltest deine Gesundheit an erster Stelle stellen. Und das bedeutet manchmal, dass du dich vom Stress deines Jobs befreien musst, selbst wenn du keine neue Arbeitsstelle hast. Es kann schwer sein, eine Entscheidung zu treffen, aber hör auf deinen Körper und dein Bauchgefühl. Wenn du das Gefühl hast, dass du deine Gesundheit gefährdest, ist es an der Zeit, auszusteigen.

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Kündigung des Vertrags am Monatsende: Beachte Kündigungsfrist!

Wenn Du deinen Vertrag zum Monatsende kündigen möchtest, solltest Du immer den letzten Tag des Monats angeben. Das bedeutet, wenn Du zum Beispiel deinen Vertrag zum Ende Oktober 2021 kündigen möchtest, musst Du den 31. Oktober 2021 als Kündigungstermin angeben. Beachte jedoch, dass die Kündigungsfrist, die in deinem Vertrag vereinbart ist, einzuhalten ist. Du solltest also rechtzeitig deine Kündigung abschicken, damit du nicht in Gefahr läufst, deine Kündigungsfrist zu verpassen.

Gesetzliche Kündigungsfrist: Letzter Arbeitstag bestimmen

Du hast gekündigt und weißt nicht, wann dein letzter Arbeitstag ist? Dann musst du die gesetzliche Kündigungsfrist beachten. Diese besagt, dass du dein Arbeitsverhältnis fristgerecht vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen kannst. Das heißt, dass dein letzter Arbeitstag im nächsten Kündigungsschreiben entweder der 15. des Monats oder der letzte Tag des Monats (28./30.06.) sein kann. Beachte jedoch, dass je nach Arbeitsvertrag und Kündigungsregelungen möglicherweise andere Kündigungsfristen gelten. Deshalb solltest du vor dem Versenden deines Kündigungsschreibens immer nochmal in deinem Arbeitsvertrag nachlesen oder dich mit deinem Arbeitgeber in Verbindung setzen.

Kündigung meines Arbeitsverhältnisses: Informationen & Dank

Sehr geehrter Herr Huber,
hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass ich mein Arbeitsverhältnis, das auf Grundlage des Arbeitsvertrags vom ________ (Datum des Arbeitsvertrages einfügen) zwischen uns bestand, fristgerecht zum ______ (Datum einfügen) beenden werde. Sollte es in Ihrem Interesse liegen, wäre ich bereit, das Arbeitsverhältnis höchst hilfsweise auch schon zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden.

Ich bedanke mich herzlich für die Zusammenarbeit und die schöne Zeit, die ich in Ihrem Unternehmen verbringen durfte.

Mit freundlichen Grüßen,
[Name einfügen]

Kündigung einreichen: Richtiger Abgabeweg & Nachweis

Du fragst Dich, bei wem Du Deine Kündigung einreichen kannst? Am besten ist es, wenn Du sie persönlich beim Vorgesetzten, in der Personalabteilung oder am Empfang abgibst und Dir den Eingang bestätigen lässt. Dafür solltest Du unbedingt einen Stempel und eine Unterschrift einholen, um einen zuverlässigen Nachweis zu haben. Auf diese Weise kannst Du sichergehen, dass Deine Kündigung auch wirklich angekommen ist.

Kündigung: Schriftlich und mit Unterschrift, Fristen beachten

Du musst bei der Kündigung beachten, dass sie schriftlich und mit deiner Unterschrift erfolgen muss. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail reicht hier nicht aus. Grundsätzlich musst du als Arbeitnehmer keinen Kündigungsgrund angeben. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn es um Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder einzelvertragliche Vereinbarungen geht. In diesen Fällen kann es vorkommen, dass du einen bestimmten Kündigungsgrund angeben musst. Achte also darauf, ob du eine solche Vereinbarung hast und ob du eine Kündigungsbegründung angeben musst. Auch solltest du unbedingt auf die Fristen achten, die in den jeweiligen Verträgen vereinbart sind.

Kündigungsgrund: Warum du ihn erfahren solltest

Du musst als Arbeitnehmer nicht befürchten, dass die Kündigung unwirksam ist, wenn der Kündigungsgrund nicht angegeben wird. Trotzdem kann es für dich nützlich sein, den Grund für die Kündigung zu erfahren. Denn viele Gründe, z.B. schlechte Leistungen oder ein Verstoß gegen die Betriebsordnung, sind nicht nur ein Kündigungsgrund, sondern auch der Anlass für eine Abmahnung, die dir eine Kündigung nach sich ziehen kann. Es kann also sehr hilfreich sein, zu wissen, welcher Grund deinem Arbeitgeber zum Kündigen Anlass gegeben hat. Wenn du den Grund nicht erfährst, kannst du ihn aber auch selbst herausfinden, indem du überprüfst, ob du in der Vergangenheit abgemahnt wurdest, ob es Probleme mit deiner Leistung gab oder ob ein Verstoß gegen die Betriebsordnung vorliegt.

 Kündigung eines Arbeitsverhältnisses vorbereiten

Kündigung schriftlich aufsetzen – Formalitäten beachten

Du hast deinem Arbeitgeber deine Kündigung mitteilen wollen und bist auf der Suche nach den richtigen Formalitäten? Dann solltest du wissen, dass eine Kündigung immer in Schriftform und eigenhändig unterschrieben erfolgen muss, um rechtsgültig zu sein. Das bedeutet, dass eine Kündigung per WhatsApp, SMS, Fax oder E-Mail unzulässig ist und dein Arbeitgeber dir auch nicht mündlich oder in elektronischer Form kündigen darf. Wichtig ist, dass du deine Kündigung in jedem Fall schriftlich aufsetzt. Verfasse also ein Kündigungsschreiben, in dem du deine Gründe nennst und deine Kündigungsfrist angibst. Dann musst du deine Kündigung unterschreiben und an deinen Arbeitgeber senden. So hast du alle wichtigen Formalitäten erfüllt.

Kündigung: Wie du es schriftlich formulierst und deinem Arbeitgeber zusendest

Du musst nicht vorher um die Zustimmung deines Arbeitgebers bitten, bevor du kündigst. Du entscheidest selbst, ob du kündigen willst und wenn es soweit ist, dann machst du es einfach. Juristisch wird das als „einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung“ bezeichnet. Es ist wichtig zu beachten, dass du deine Kündigung schriftlich formulierst und sie deinem Arbeitgeber zukommen lässt. Normalerweise ist es eine gute Idee, sie auch per Einschreiben zu versenden, damit du einen Nachweis hast, dass du sie abgeschickt hast. Vergiss auch nicht, eine Kopie für dich selbst aufzubewahren.

Kündigung: Sofort gültig, aber schriftlich fixieren!

Du hast eine Kündigung ausgesprochen und sie persönlich entgegengenommen? Dann gilt diese als die Erste. Willenserklärungen werden sofort gültig, wenn sie schriftlich fixiert sind. Deine Kündigung ist also bindend. Allerdings kannst du nur dann von deinem Kündigungsrecht Gebrauch machen, wenn du deinen Arbeitgeber über deine Kündigung informiert hast und er diese schriftlich bestätigt hat. Damit du auf der sicheren Seite bist, solltest du alles immer schriftlich belegen.

Kündigung deines Jobs: Wie du vorgehen solltest

Du solltest bei der Kündigung deines Jobs persönlich deinem Chef Bescheid geben. Am besten hast du das Gespräch vorbereitet und kannst es direkt danach schriftlich zur Bestätigung festhalten. So kannst du es zum Beispiel formulieren: „Dieses Schreiben bestätigt noch einmal unser heutiges Gespräch am 25.03.2020. In dem Gespräch habe ich meine Kündigung bekannt gegeben.“ Vergiss nicht, dass du eine Kündigungsfrist einhalten musst, die in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist. Achte darauf, dass du deine Kündigung rechtzeitig einreichst.

Wissen über Kündigungsarten: Was musst du beachten?

Du wirst schon mal gehört haben, dass es verschiedene Arten von Kündigungen gibt. Hier ein kurzer Überblick, damit du weißt, welche es gibt.

Die ordentliche Kündigung ist die „normale“ Kündigung. Diese muss schriftlich erfolgen und kann von beiden Seiten ausgesprochen werden. Sie ist an eine Kündigungsfrist gebunden.

Die außerordentliche Kündigung wird auch als fristlose Kündigung bezeichnet. Sie kann aus wichtigem Grund erfolgen, beispielsweise bei schwerwiegendem Verstoß gegen das Arbeitsverhältnis, wie z.B. Diebstahl.

Die Änderungskündigung darf nur vom Arbeitgeber ausgesprochen werden und beinhaltet, dass einzelne Arbeitsbedingungen verändert werden, beispielsweise das Gehalt oder die Arbeitszeit.

Es ist wichtig, dass du dich über die verschiedenen Kündigungsarten informierst, damit du weißt, was du beim Beenden des Arbeitsverhältnisses beachten musst. So kannst du besser geschützt werden und die Kündigung wird nicht zu einem unangenehmen Ereignis.

Kündigung frühestens am 15.01.2011 wirksam: Letzter Arbeitstag

Du hast deine Kündigung am 09.12.2010 an deinen Arbeitgeber abgesandt? Super! Nach §1 BGB, musst du deinen Arbeitgeber spätestens vier Wochen vor dem 15. eines Monats oder zum Monatsende kündigen. Demnach würde deine Kündigung frühestens am 15.01.2011 wirksam werden. Dieser Tag ist zugleich dein letzter Arbeitstag – sofern in deinem Betrieb auch am Sonnabend gearbeitet wird. Wenn du jedoch an einem Sonntag arbeitest, ist dein letzter Arbeitstag der 14.01.2011. Auf jeden Fall solltest du deinen Arbeitgeber unbedingt über deine Kündigung informieren, weil du ihm dadurch die Möglichkeit gibst, sich frühzeitig nach einem Nachfolger umzusehen.

4 Wochen = Nicht Ein Monat – Kündigungsfristen Beachten!

Hallo! Wusstest Du, dass 4 Wochen nicht gleich ein Monat sind? Genauer gesagt sind es 28 Tage. Wenn Du also Dein Arbeitsverhältnis beispielsweise am 15. November beenden möchtest, solltest Du die Kündigung spätestens am 18. Oktober einreichen. Wenn Du diesen Termin versäumst, wirkt die Kündigung erst am 30. November. Also denke daran, auf die Fristen zu achten!

Kündigung des Arbeitsvertrags: Form beachten & rechtzeitig versenden

Du musst bei der Kündigung deines Arbeitsvertrages ganz genau auf die Form achten. Es reicht nicht aus, wenn du deine Kündigung per SMS, E-Mail, Fax oder mündlich aussprichst. Laut Gesetz musst du deine Kündigung eigenhändig unterschreiben. Dafür brauchst du einen schriftlichen Kündigungstext, auf den du deine Unterschrift setzt. Wichtig ist, dass du die Kündigung rechtzeitig abschickst. Achte darauf, dass du deine Kündigung an die richtige Adresse schickst und eine Empfangsbestätigung anfordern kannst. So hast du die Sicherheit, dass deine Kündigung auch angekommen ist.

Arbeitsplatzmobbing nicht tolerieren: So verteidigst du deine Rechte

Du hast von der schlimmen Situation gehört, in der sich eine Arbeitnehmerin befand. Der Arbeitgeber hatte sie unter Druck gesetzt und ihr mit einer fristlosen Kündigung und einer Anzeige wegen Arbeitszeitbetrugs gedroht, wenn sie den Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnen würde. Dem musste sie sich fügen und unterzeichnen. Doch rund zehn Wochen später versuchte sie, den Aufhebungsvertrag anzufechten und klagte. Dies ist ein klarer Fall von Arbeitsplatzmobbing, der nicht toleriert werden darf. Es ist wichtig, dass du dich als Arbeitnehmerin gegen diese Art von Missbrauch stellst, denn nur so kannst du deine Rechte wahren.

Kündigung schriftlich unterzeichnen: So wird sie rechtlich wirksam!

Du hast gekündigt und willst sichergehen, dass deine Kündigung wirksam wird? Dann musst du auf jeden Fall auf die Schriftform achten! Das bedeutet, dass du deine Kündigung eigenhändig unterzeichnen musst. Wird die Schriftform nicht eingehalten, ist die Kündigung nichtig und damit unwirksam. Eine Kündigung per Mail, Whats App, SMS, Fax oder eine nur mündlich oder telefonisch ausgesprochene Kündigung („Sie sind gefeuert!“) ist also nicht ausreichend. Um sicher zu gehen, dass deine Kündigung rechtlich wirksam wird, ist es also wichtig, dass du sie schriftlich und unterzeichnet abschickst.

Zusammenfassung

Wenn du dein Arbeitsverhältnis kündigen willst, musst du das schriftlich tun. Du solltest deinen vollen Namen, deine Adresse, deine Kontaktdaten und deine Arbeitgeberdaten angeben. Danach solltest du deine Kündigungserklärung formulieren und den Grund angeben, warum du kündigst. Zuletzt musst du die Kündigung unterschreiben und an deinen Arbeitgeber senden. Vergiss nicht, eine Kopie der Kündigung für dich selbst aufzubewahren.

Du siehst, dass es wichtig ist, beim Schreiben einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorsichtig und sorgfältig vorzugehen. Beim Erstellen der Kündigung ist es wichtig, das Gesetz, die Verordnungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berücksichtigen, um rechtlich abgesichert zu sein. So stellst du sicher, dass du die Kündigung rechtzeitig und richtig ausführst und den rechtlichen Vorgaben entsprichst.

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