So schreibst du eine Kündigung für deine GEZ-Abrechnung – Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Kündigung Gez - Der Prozess und wie man es richtig macht

Du hast eine Kündigung bei GEZ abzuschicken, aber du hast keine Ahnung, wie das geht? Kein Problem, ich erkläre dir in diesem Artikel, was du alles beachten musst und wie du vorgehen musst, damit deine Kündigung rechtssicher ist. Los geht’s!

Die Kündigung eines GEZ-Vertrags ist in der Regel sehr einfach. Um eine Kündigung durchzuführen, musst du die GEZ per Einschreiben oder Fax kontaktieren. Du solltest deine Kündigung schriftlich erklären und deine persönliche Daten, einschließlich deiner Adresse und deiner Kundennummer, hinzufügen. Am Ende musst du deine Unterschrift hinzufügen, um die Kündigung zu bestätigen. Sobald deine Kündigung bei der GEZ eingegangen ist, wirst du eine Bestätigung erhalten.

Abmeldung vom Rundfunkbeitrag – Beachte diese Punkte!

Du möchtest deine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag schriftlich beantragen? Dann musst du einige Punkte beachten. Zunächst einmal wirkt die Abmeldung nicht rückwirkend, sondern sie gilt nur für zukünftig zu zahlende Beträge. Es ist also nicht möglich, nachzuzahlen, wenn du die Abmeldung erst später beantragst. Du solltest also unbedingt rechtzeitig handeln, um weitere Kosten zu vermeiden. Da die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag schriftlich erfolgen muss, solltest du deine Antragstellung am besten mithilfe des Online-Formulars auf der Website der Deutschen Rundfunkbeitragszentrale vornehmen. So kannst du sichergehen, dass dein Antrag korrekt bearbeitet wird und du keine unnötigen Kosten verursachst.

Rundfunkbeitrag: Pflicht für Wohnungsinhaber ab volljährig

Bist Du volljährig, dann ist es Deine gesetzliche Pflicht als Wohnungsinhaber, Dich anzumelden. Es reicht aus, wenn eine Person aus Deinem Haushalt sich anmeldet und den Rundfunkbeitrag bezahlt. Damit bist Du dann auch abgesichert. Der Rundfunkbeitrag ist eine Gebühr, die Du als Nutzer von Rundfunkprogrammen zahlen musst. Dazu zählen zum Beispiel auch Radio, Fernsehen und Onlinedienste. Dabei ist es egal, ob Du ein entsprechendes Gerät oder einen Anschluss besitzt oder nicht. Für den Beitrag ist es allein entscheidend, dass Du als Wohnungsinhaber gemeldet bist.

Beitragsservice: Nur Anfragen über Online-Kontaktformular

Guten Tag liebe Nutzer*innen! Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Beitragsservice grundsätzlich nur noch auf Anfragen über das Online-Kontaktformular reagiert. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage über das Kontaktformular und verzichten Sie dabei auf die Anfrage personenbezogener Daten über FragDenStaat. Wir hoffen, dass wir Ihnen hiermit weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen noch einen angenehmen Tag.

GEZ-Anmeldung nach Umzug: Abmeldung, Ummeldung oder Neuanmeldung?

Du möchtest deinen Wohnort wechseln und dich bei der GEZ neu anmelden? Dann musst du leider enttäuscht werden, denn telefonisch oder per E-Mail ist eine Anmeldung nicht möglich. Doch keine Sorge, wenn du vor dem Umzug bereits eine eigene Wohnung hattest und bei der GEZ angemeldet warst, musst du dich nicht noch einmal neu anmelden. In diesem Fall kannst du dich ummelden oder in einigen Fällen sogar abmelden. Dazu musst du lediglich deine persönlichen Daten zusammen mit deiner neuen Anschrift an die GEZ übermitteln. Sie werden dann die notwendigen Schritte einleiten, um deine Daten zu aktualisieren und deine Beiträge entsprechend anzupassen.

 Kündigungsschreiben für GEZ erstellen

Rundfunkbeitrag online: Jetzt Account erstellen & Formulare nutzen

Ab sofort können alle Formulare zum Rundfunkbeitrag nur noch online ausgefüllt werden. Die Broschüren, die bislang eine Zusammenstellung aller Papierformulare zum Rundfunkbeitrag beinhalteten, sind aus dem Verkehr gezogen. Die Anmeldung, Änderung oder Abmeldung kann nun direkt auf der Internetseite der GEZ vorgenommen werden. Hierfür ist lediglich ein Online-Account notwendig. Du kannst Dir den Account ganz einfach erstellen und hast so schnell Zugang zu allen Formularen. Einmal eingerichtet, ermöglicht es Dir zudem, zukünftig alle Dienstleistungen der GEZ schnell und bequem zu nutzen.

Widerspruch gegen Rundfunkbeitrag: So gehst Du vor!

Kannst Du Dich gegen den Rundfunkbeitrag wehren? Ja, grundsätzlich ist das möglich. Der erste Schritt sollte hierbei der Widerspruch gegen den Beitragsbescheid sein. Es ist wichtig, dass der Widerspruch innerhalb des einen Monats erfolgen muss, bevor der Beitragsbescheid bestandskräftig wird. Solltest Du nicht innerhalb dieser Frist widersprechen, hast Du keine Möglichkeit mehr, den Bescheid anzufechten. Daher lohnt es sich, schnell zu handeln. Wenn Du Fragen hast oder mehr Infos benötigst, kannst Du Dich natürlich auch an die örtliche Rundfunkanstalt wenden.

Befreiung von Rundfunkbeiträgen für Behinderte – Prüfe Deine Möglichkeiten!

Du hast eine Behinderung und fragst Dich, ob Du von den Beiträgen des Rundfunkbeitrags befreit bist? Dann lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Taubblinde und Empfänger von Blindenhilfe können sich vollständig von den Beiträgen befreien lassen. Doch auch Bewohner von Pflegeheimen, die vollstationär betreut werden, können sich die Beiträge erlassen lassen. Wenn Du einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen RF besitzt, dann musst Du nur einen reduzierten Beitrag zahlen. Es lohnt sich also, die Möglichkeiten zu prüfen, ob Du von der Zahlung der Rundfunkbeiträge befreit bist. Denn vielleicht kannst Du auch ein wenig Geld sparen.

Sozialleistungen: Kein Rundfunkbeitrag bezahlen!

Du musst keinen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn du Sozialleistungen beziehst. Es gibt verschiedene Arten von Sozialleistungen, die du dazu in Anspruch nehmen kannst. Dazu zählen beispielsweise Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wenn du eines dieser Hilfsprogramme in Anspruch nimmst, brauchst du keinen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Allerdings musst du deine Berechtigung nachweisen, indem du dein entsprechendes Dokument der Gebühreneinzugszentrale vorlegst. So kannst du in den Genuss des Beitragsfreibetrags kommen. Dieser Freibetrag gilt für den aktuellen Monat und muss jeden Monat neu beantragt werden.

Rundfunkgebührenpflicht bei Behinderung: Voraussetzungen prüfen

Du bist schwerbehindert oder leidest an einer Behinderung? Dann kannst du vielleicht auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können zum Beispiel Blinde, Gehörlose und Sonderfürsorgeberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz von der Gebührenpflicht befreit werden. Wichtig ist, dass du bei deiner Antragstellung deine schwerbehinderte Personenbescheinigung vorlegst. Diese kannst du bei deinem zuständigen Versorgungsamt beantragen. Überprüfe am besten nochmal deine Voraussetzungen, damit deine Gebührenbefreiung schnellstmöglich durchgeführt werden kann.

Befreiung von GEZ-Beiträgen bei geringem Einkommen

Du hast keine Sozialleistungen, aber ein geringes Einkommen? Dann kannst du dich unter gewissen Umständen von der Zahlung der GEZ-Beiträge befreien lassen. Um dafür in Frage zu kommen, musst du dein Einkommen unter den sozialrechtlichen Regelsatz halten. Der Regelsatz liegt bei einem Einkommen von maximal 17,50 Euro über dem sonst üblichen Satz. Solltest du mehr als diesen Betrag verdienen, kannst du trotzdem eine Befreiung beantragen. Dafür musst du ein Antragsformular ausfüllen, welches du beim zuständigen GEZ-Amt erhältst.

Kündigung der GEZ – Anleitung und Tipps

Rente & Sozialleistungen: Rundfunkbeitrag Befreiung beantragen

Du als Rentner beteiligst dich gemeinschaftlich und solidarisch an der Finanzierung des Rundfunkbeitrags, auch wenn du Rente beziehst. Meistens bist du dann zur Beitragspflicht verpflichtet. Allerdings kannst du, falls du zusätzlich zur Rente noch Sozialleistungen beziehst, eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Dazu musst du entsprechende Unterlagen einreichen. Normalerweise wird dein Antrag dann auch bewilligt. Es lohnt sich also, wenn du eine solche Befreiung beanträgst.

Kündige deinen GEZ-Beitrag: Voraussetzungen & Infos

Du fragst dich, ob du deinen GEZ-Beitrag kündigen kannst? Zunächst einmal: Ja, das ist möglich. Allerdings gibt es hier einige Voraussetzungen, die du erfüllen musst, damit du die Kündigung einreichen und die Gebühr ab dem nächsten Monat nicht mehr zahlen musst. Wenn du eine dieser Kriterien erfüllst, solltest du die Kündigung schriftlich an die GEZ schicken. Es gibt allerdings ein paar Dinge, die du beachten musst. Um zu kündigen, musst du zum Beispiel nachweisen, dass du nicht mehr in Deutschland wohnst, dass du keinen Fernseher, kein Radio und auch kein Internet besitzt oder, dass du mindestens fünfzig Jahre alt bist und eine Behinderung oder eine Erkrankung hast. Ist das der Fall, kannst du ohne irgendeine Frist kündigen. Aber erst ab dem darauffolgenden Monat wird die Gebühr dann nicht mehr fällig. Wenn du dich dazu entschließt, deinen GEZ-Beitrag zu kündigen, solltest du auf jeden Fall beachten, dass du nur dann nicht mehr zahlen musst, wenn du die oben genannten Kriterien erfüllst. Ansonsten musst du weiterhin die Gebühr zahlen. Es lohnt sich also, sich genau zu informieren, bevor man eine Kündigung einreicht.

Abmeldung leicht gemacht: Pflegeeinrichtungen & Behinderte

Du willst in ein Pflegewohnheim oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung ziehen und deine Wohnung auflösen? Dann kannst du dich ganz einfach abmelden, indem du das Formular „Abmeldung für Bewohner einer Pflegeeinrichtung“ nutzt. Dafür musst du keine Befreiung beantragen, sondern einfach nur deine Daten eingeben und die Abmeldung bestätigen. Es ist aber wichtig, dass du auch deine frühere Adresse angeben musst. So kann deine Abmeldung bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt durchgeführt werden.

Kündigungsschreiben: Wie man seinen Heimvertrag formlos kündigt

Damit die Kündigung wirksam wird, ist ein formloses Kündigungsschreiben erforderlich. Dieses solltest Du am besten per Einschreiben an den Heimbetreiber senden, damit Du einen Nachweis der Kündigung hast. In dem Schreiben musst Du keine Gründe angeben, warum Du kündigst. Du kannst Deinen Vertrag jederzeit zum Monatsende auflösen. Dafür musst Du Dein Kündigungsschreiben dann spätestens am dritten Werktag desselben Monats beim Heimbetreiber einreichen. Es empfiehlt sich, mindestens eine Frist von 14 Tagen einzuhalten, damit die Kündigung rechtzeitig zum Monatsende wirksam wird.

Pflegeheim-Vertrag jederzeit kündigen – bis 3. Werktag

Als Bewohner eines Pflegeheims hast Du das Recht, den Heimvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Deine Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats beim betreibenden Unternehmen des Pflegeheims eingegangen sein, damit sie zum Monatsende wirksam wird. So hast Du die Sicherheit, dass Du nur für den tatsächlich genutzten Zeitraum Entgelt bezahlst.

GEZ Abmeldung: Kündigungsschreiben oder Online-Formular?

Du möchtest Dich von der GEZ abmelden? Dann musst Du wissen, dass dies nur schriftlich möglich ist. Du hast hierzu verschiedene Optionen: Du kannst ein Kündigungsschreiben an die GEZ schicken oder Du nutzt das Online-Formular des Beitragsservice. Beachte, dass Du hierzu Deine Anmeldedaten benötigst. Außerdem benötigst Du eine gültige E-Mail-Adresse, damit Dir der Beitragsservice die Kündigungsbestätigung zusenden kann. Sobald Du das Kündigungsschreiben oder das Online-Formular ausgefüllt und übermittelt hast, ist die Abmeldung aus der GEZ-Datenbank erfolgt.

GEZ-Beiträge zurückfordern – bis zu 3 Jahre rückwirkend!

Du hast in den letzten drei Jahren zu viel an die GEZ bezahlt? Dann solltest du unbedingt schauen, ob du dich rückwirkend von der GEZ befreien kannst! Seit Januar 2017 gibt es ein Gesetz, nach dem Verbraucher zu viel gezahlte GEZ-Beiträge für die letzten drei Jahre zurückfordern können. Du musst dazu einen Antrag bei der GEZ stellen. Sobald dein Antrag bearbeitet wurde, erhältst du dein Geld zurück. Der Rückzahlungsbetrag hängt davon ab, wie viele Geräte du in deinem Haushalt angemeldet hast und welche Gebühr du bezahlt hast. Falls du unsicher bist, wie du dich bei der GEZ befreien kannst, kannst du dich jederzeit an einen Fachanwalt wenden. Er kann dir bei allen Fragen helfen und dir dabei helfen, deine Rechte geltend zu machen. Also, worauf wartest du noch? Überprüfe deine GEZ-Beiträge und fordere zu viel gezahltes Geld zurück.

Kündigung: Achte auf Postweg und Empfangsbestätigung

Achte bei deiner Kündigung unbedingt auf die Dauer des Postweges. Wenn du ein Einschreiben oder einen Brief versendest, kann es bis zu 2-3 Werktagen dauern, bis deine Kündigung beim Beitragsservice ankommt. Vergiss nicht, eine Empfangsbestätigung anzufordern, damit du sichergehen kannst, dass deine Kündigung angekommen ist.

Wohnung Abmelden: Nutze das Online-Formular & Nachweise

Du möchtest deine Wohnung abmelden? Auch das ist kein Problem! Nutze dafür einfach das Online-Formular. Dort kannst du den auf dich zutreffenden Grund auswählen und entsprechende Nachweise als Dateianhänge senden. Denk aber daran, dass du für die Abmeldung deine Beitragsnummer benötigst. Als Nachweis hierfür kannst du ein Kontoauszug oder deine Versicherungsbestätigung verwenden. Wenn du alle notwendigen Unterlagen zusammen hast, ist die Abmeldung deiner Wohnung ein Kinderspiel!

Fazit

Die Kündigung eines GEZ-Vertrags ist sehr einfach. Zuerst einmal musst du einen Brief an die GEZ schreiben, in dem du deine Kündigung mitteilst. Beim Schreiben solltest du Folgendes angeben: den Namen des Abonnenten, die Vertragsnummer, das Datum der Kündigung und deine Unterschrift. Am besten schickst du den Brief dann per Einschreiben an die GEZ. So bist du sicher, dass sie deine Kündigung erhalten hat. Nach der Kündigung musst du dann noch den GEZ-Abonnentenausweis zurückschicken. Wenn du noch Fragen zur Kündigung hast, dann kannst du dich gerne an die GEZ wenden.

Unterm Strich lohnt es sich, eine Kündigung bei GEZ richtig zu formulieren, damit du dir sicher sein kannst, dass du deine Rechte als Kunde wahrnimmst und keine unnötigen Kosten riskierst. Also, schreib die Kündigung sorgfältig und achte darauf, dass du alle wichtigen Informationen angegeben hast. Auf diese Weise kannst du dir sicher sein, dass du auf der sicheren Seite bist.

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